Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH? Ihre Rechtsform entscheidet über Haftung, Steuerbelastung, Bürokratie und Gestaltungsspielraum. In unserem Webinar treffen Sie diese Entscheidung fundiert – und starten von Tag eins steueroptimiert.
Als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) versteuern Sie Ihren Gewinn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz – bis zu 45 % zzgl. Solidaritätszuschlag. Bei Kapitalgesellschaften (UG, GmbH) fällt auf einbehaltene Gewinne dagegen nur Körperschaft- und Gewerbesteuer von zusammen rund 30 % an.
Dieser Unterschied klingt technisch, entscheidet aber über Tausende Euro pro Jahr – besonders, wenn Sie Gewinne im Unternehmen belassen und reinvestieren möchten. Genauso wichtig sind Haftung, Aufwand und Ihre Entnahmestrategie.
Solange Sie den Großteil des Gewinns für Ihren Lebensunterhalt entnehmen, ist das Einzelunternehmen oft am günstigsten. Sobald Sie substanzielle Gewinne reinvestieren, spielt die Kapitalgesellschaft ihren Thesaurierungsvorteil aus.
Steuerlast auf einbehaltene Gewinne in der GmbH statt bis zu 45 % Einkommensteuer.
Wir vergleichen jede Option praxisnah – mit Steuerbelastung, Haftung und Aufwand.
Schnell, günstig, wenig Bürokratie – aber volle persönliche Haftung und Besteuerung mit dem Einkommensteuersatz.
Ideal für Gründungen zu zweit. Wir klären Gesellschaftsvertrag, Gewinnverteilung und Gewerbesteuer.
Die „kleine GmbH" ab 1 € Stammkapital – mit Ansparpflicht. Wann sie sinnvoll ist und wo die Grenzen liegen.
Haftungsbeschränkung, Thesaurierungsvorteil und Gestaltungsspielraum – der Klassiker für wachsende Unternehmen.
Nach der Gründung meldet Sie das Finanzamt zur Abgabe des „Fragebogens zur steuerlichen Erfassung" über ELSTER auf. Kleine Fehler hier führen zu überhöhten Vorauszahlungen oder unnötiger Umsatzsteuerpflicht.
Wir gehen den Fragebogen Feld für Feld durch – von der Gewinnschätzung über die Ist- oder Soll-Versteuerung bis zur Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.
Wer die Kleinunternehmerregelung wählt, obwohl er hohe Anfangsinvestitionen hat, verschenkt den Vorsteuerabzug. Wir zeigen, wann sich der Verzicht auf § 19 UStG lohnt.
Alle Live-Webinare finden online statt und werden von uns persönlich geleitet.
Live-Webinar · 10:00–11:30 Uhr · online
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