Bitcoin, Ethereum, Staking, Lending und NFTs: Die Krypto-Besteuerung in Deutschland bietet erhebliche Chancen – etwa die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltefrist –, aber auch Fallstricke. Wir bringen Klarheit und zeigen legale Gestaltungen.
Kryptowährungen zählen im Privatvermögen zu den „anderen Wirtschaftsgütern" und fallen unter die privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Das bedeutet: Wer eine Kryptowährung länger als ein Jahr hält und dann verkauft, tauscht oder ausgibt, realisiert den Gewinn komplett steuerfrei.
Verkäufe innerhalb der Jahresfrist sind dagegen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Hier gilt eine Freigrenze (seit 2024: 1.000 € pro Jahr für sämtliche privaten Veräußerungsgeschäfte) – wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Halten Sie Ihre Coins über die Jahresfrist, ist der Veräußerungsgewinn einkommensteuerfrei – unabhängig von der Höhe.
auf Gewinne aus Krypto im Privatvermögen nach mehr als einem Jahr Haltedauer.
Nicht jeder Krypto-Ertrag folgt der Haltefrist – wir sortieren die Sonderfälle.
Private Veräußerungsgeschäfte, Haltefrist, Freigrenze und die saubere FIFO-Berechnung Ihrer Gewinne.
Laufende Erträge als sonstige Einkünfte – Zuflusszeitpunkt, Bewertung und die aktuelle Rechtslage.
Wann Mining gewerblich wird und wie Airdrops und Hard Forks steuerlich zu behandeln sind.
Wenn die Haltefrist nicht greift: Chancen und Grenzen, Krypto in einer Kapitalgesellschaft zu halten.
Das Finanzamt verlangt bei Krypto lückenlose Nachweise über Anschaffung, Haltedauer und Verkauf. Ohne saubere Aufzeichnungen drohen Schätzungen zu Ihren Ungunsten. Wir zeigen, wie Sie mit Tracking-Tools und der richtigen Methodik jederzeit auskunftsfähig sind.
Die steuerliche Behandlung von Krypto entwickelt sich laufend weiter. Wir arbeiten mit dem aktuellen BMF-Schreiben und bringen Sie auf den neuesten Stand – ersetzen aber keine individuelle Beratung im Einzelfall.
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Live-Webinar · 10:00–11:30 Uhr · online
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