Die GmbH als Steuersparmodell – richtig genutzt

Die GmbH bietet mit rund 30 % Belastung auf einbehaltene Gewinne enorme Gestaltungschancen. Doch nur wer Geschäftsführergehalt, Ausschüttung und verdeckte Gewinnausschüttung beherrscht, holt das Optimum heraus – ohne Ärger mit dem Finanzamt.

Das lernen Sie

  • Körperschaft- & Gewerbesteuer verstehen
  • Optimales Geschäftsführergehalt festlegen
  • Ausschüttung: Teileinkünfte- vs. Abgeltungsteuer
  • Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vermeiden
  • Gesellschafterdarlehen & Pensionszusagen

So wird die GmbH besteuert

Der Gewinn einer GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer von 15 % (zzgl. Solidaritätszuschlag) und der Gewerbesteuer, die je nach Gemeinde-Hebesatz zwischen rund 7 % und 17 % liegt. In Summe ergibt sich eine Belastung von meist etwa 30 % auf einbehaltene Gewinne.

Der eigentliche Vorteil entsteht beim Thesaurieren: Wer Gewinne nicht ausschüttet, sondern im Unternehmen reinvestiert, zahlt zunächst nur diese ~30 % – statt bis zu 45 % Einkommensteuer. Bei der Ausschüttung an Sie privat kommt dann eine zweite Ebene hinzu.

Zwei Wege der Gewinnausschüttung

  • Abgeltungsteuer: 25 % (zzgl. Soli/KiSt) auf die Dividende – einfach und pauschal.
  • Teileinkünfteverfahren: 60 % der Ausschüttung werden mit dem persönlichen Satz versteuert – bei Beteiligung ab 25 % (bzw. 1 % + Tätigkeit) wählbar.

Der Thesaurierungseffekt

Belassen Sie 100.000 € Gewinn in der GmbH, bleiben nach Steuern rund 70.000 € zum Reinvestieren. Als Einzelunternehmer im Spitzensatz wären es teils nur etwa 55.000 €.

~30 % statt 45 %

Belastung auf einbehaltene Gewinne – der Kern des GmbH-Vorteils.

Ihre GmbH steuerlich im Griff

Von der Gründung bis zur laufenden Optimierung – praxisnah erklärt.

01

Gründung & Stammkapital

Bar- vs. Sachgründung, Notar, Stammkapital und die typischen Gründungskosten steuerlich richtig behandeln.

02

Geschäftsführergehalt

Das optimale Gehalt zwischen Betriebsausgabe und Sozialabgaben – angemessen und finanzamtssicher.

03

Verdeckte Gewinnausschüttung

Die häufigste Falle bei Betriebsprüfungen: unangemessene Verträge mit Gesellschaftern erkennen und vermeiden.

04

Ausschüttungsstrategie

Wann ausschütten, wann thesaurieren? Abgeltungsteuer und Teileinkünfteverfahren clever kombinieren.

Die Klassiker der Betriebsprüfung – und wie Sie sie vermeiden

Verträge zwischen der GmbH und ihren Gesellschaftern schaut das Finanzamt besonders genau an. Ist ein Gehalt, eine Miete oder ein Darlehenszins nicht fremdüblich, droht die verdeckte Gewinnausschüttung – mit Nachversteuerung auf beiden Ebenen.

  • Geschäftsführervertrag fremdüblich gestalten
  • Gesellschafterdarlehen korrekt dokumentieren
  • Pkw-Nutzung, Tantiemen und Pensionszusagen sauber regeln
  • Angemessenheit belegen – bevor der Prüfer fragt

Praxis-Tipp

Halten Sie alle Vereinbarungen mit Gesellschaftern schriftlich, im Voraus und zu marktüblichen Konditionen fest. Rückwirkende Verträge erkennt das Finanzamt nicht an – ein häufiger und teurer Fehler.

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