Die GmbH bietet mit rund 30 % Belastung auf einbehaltene Gewinne enorme Gestaltungschancen. Doch nur wer Geschäftsführergehalt, Ausschüttung und verdeckte Gewinnausschüttung beherrscht, holt das Optimum heraus – ohne Ärger mit dem Finanzamt.
Der Gewinn einer GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer von 15 % (zzgl. Solidaritätszuschlag) und der Gewerbesteuer, die je nach Gemeinde-Hebesatz zwischen rund 7 % und 17 % liegt. In Summe ergibt sich eine Belastung von meist etwa 30 % auf einbehaltene Gewinne.
Der eigentliche Vorteil entsteht beim Thesaurieren: Wer Gewinne nicht ausschüttet, sondern im Unternehmen reinvestiert, zahlt zunächst nur diese ~30 % – statt bis zu 45 % Einkommensteuer. Bei der Ausschüttung an Sie privat kommt dann eine zweite Ebene hinzu.
Belassen Sie 100.000 € Gewinn in der GmbH, bleiben nach Steuern rund 70.000 € zum Reinvestieren. Als Einzelunternehmer im Spitzensatz wären es teils nur etwa 55.000 €.
Belastung auf einbehaltene Gewinne – der Kern des GmbH-Vorteils.
Von der Gründung bis zur laufenden Optimierung – praxisnah erklärt.
Bar- vs. Sachgründung, Notar, Stammkapital und die typischen Gründungskosten steuerlich richtig behandeln.
Das optimale Gehalt zwischen Betriebsausgabe und Sozialabgaben – angemessen und finanzamtssicher.
Die häufigste Falle bei Betriebsprüfungen: unangemessene Verträge mit Gesellschaftern erkennen und vermeiden.
Wann ausschütten, wann thesaurieren? Abgeltungsteuer und Teileinkünfteverfahren clever kombinieren.
Verträge zwischen der GmbH und ihren Gesellschaftern schaut das Finanzamt besonders genau an. Ist ein Gehalt, eine Miete oder ein Darlehenszins nicht fremdüblich, droht die verdeckte Gewinnausschüttung – mit Nachversteuerung auf beiden Ebenen.
Halten Sie alle Vereinbarungen mit Gesellschaftern schriftlich, im Voraus und zu marktüblichen Konditionen fest. Rückwirkende Verträge erkennt das Finanzamt nicht an – ein häufiger und teurer Fehler.
Alle Live-Webinare finden online statt und werden von uns persönlich geleitet.
Live-Webinar · 10:00–11:30 Uhr · online
Live-Webinar · 10:00–11:30 Uhr · online
Wunschtermin nicht dabei? Schreiben Sie uns – wir informieren Sie über die nächsten Durchgänge.
Sichern Sie sich Ihren Platz im nächsten Live-Webinar – oder fragen Sie als Kanzlei/Unternehmen eine individuelle Inhouse-Schulung an.